2001-08-10 Unterirdischer Teil des Alten Rathauses noch weitgehend erhalten
Unterirdischer Teil des Alten Rathauses noch weitgehend erhalten
Aus einem Schreiben des Landesamtes für Archäologie Sachsen-Anhalt vom 10.08.2001:
„... das Gebiet der mittelalterlichen/frühneuzeitlichen Stadt Halle ist ein archäologisches Flächendenkmal gemäß §2 (2.4) DenkSchG LSA. Das Areal des Alten Rathauses ist ein Kernpunkt dieses archäologischen Flächendenkmals ‚Halle-Innenstadt’.
Nach dem Abbruch der aufgehenden Gebäudereste des teilzerstörten gotischen Rathauses wurde das Gelände einplaniert und nicht wieder bebaut. So sind die unterirdischen Baureste des Gebäudes und der Vorgängerbesiedlung sowie die sie umgebenden Schichten in einem nahezu ungestörten Zustand noch erhalten. Damit kommt diesem Kulturdenkmal eine sehr hohe überregionale Bedeutung zu, und es ist vor Bodeneingriffen zu schützen.
Das LfA begrüßt daher, dass bei einem Wiederaufbau des historischen Rathauses Fundamentreste und Kellerräume einbezogen werden sollen. ...“