Veröffentlicht am 20. Mai 2021

Das Barockflügel-Portal des Alten Rathauses ist in das Denkmalverzeichnis der Bau- und Kunstdenkmale Sachsen-Anhalts wegen seiner geschichtlichen, kulturell-künstlerischen und städtebaulichen Merkmale aufgenommen worden. - Stiftung, Förderverein und die vielen Unterstützer, die für Restaurierung und Nachbildung der Portalsteine gespendet haben, freuen sich über die Anerkennung dieses Schmuckportals als Baudenkmal.

Denkmalstatus für das Barockflügel-Portal des Alten Rathauses

Begründung für den Denkmalstatus und Baubeschreibung
„Portal: das zu ca. 40 Prozent erhaltene Sandsteinportal von 1702 ist Zeugnis des Barockflügels des halleschen Rathauses; das alte Rathaus und die benachbarte Ratswaage wurden Ende des II. Weltkrieges teilweise zerstört, der Barockflügel war weitestgehend erhalten; nach einem öffentlichen Für und Wider brach man 1948 das Rathaus und die Ratswaage und 1950 auch den Barockflügel ab; letzterer stand als südlicher Seitenflügel am Marktplatz am Eingang der Leipziger Straße; das Ratswaageportal steht seit 1949 an der Ostwand des Westflügels der Moritzburg; das Barockportal wird derzeit instandgesetzt und fehlende Teile rekonstruiert; es soll später auf dem halleschen Marktplatz aufgestellt werden.

Baubescheibung: Korbbogenportal mit vorgestellten Säulen und ausladendem Architrav, darüber Zwillingsfenster mit verkröpfter Rahmung und Dreiecks-giebel; verschiedene florale Schmuckelemente: so an den, die Fenster rahmenden Voluten und im Dreiecksgiebel darüber, in den Zwickeln von Bogen und Architrav; ein schweres Blüten- und Fruchtgehänge zwischen den Fenstern; der Schlussstein mit halleschem Wappen“. (Zitat aus dem Denkmalverzeichnis)

Abb. Barockflügel-Portal etwa an seinem ursprünglichen Standort (Computersimulatiomn von P. Marquardt)